Nach der Synode hat nun auch der Kirchenrat der Zürcher Landeskirche Gelder aus den Staatsbeiträgen für die nicht anerkannten Religionsgemeinschaften bewilligt. Dabei geht es um insgesamt 20 Gesuche. Zugute kommen die finanziellen Mittel der Vereinigung Islamischer Organisationen in Zürich, dem Verband Orthodoxer Kirchen in Zürich, dem Tibet Songtsen House und auch dem Dachverband Freikirchen.ch.
Die Bewilligung fiel in die Kompetenz des Kirchenrates, weil es sich um jährlich wiederkehrende Beträge unter 100 000 oder einmalige unter 250 000 Franken handelt. Der Mechanismus sieht vor, dass Gesuche erst durch den Kanton vorgeprüft werden, bevor sie bei Synode oder Kirchenrat landen. Der Kirchenrat stützte seine Entscheide in erster Linie auf die Vorprüfung ab. «Nur wenn ein Gesuch unseren eigenen Interessen zuwiderläuft, lehnen wir es ab», sagt Kirchenratspräsidentin Esther Straub.
