Auch die Freikirchen werden unterstützt

Kirchenrat

Bei der Vergabe der Mittel hält sich die Kirche an die Empfehlungen des Kantons. Dieser prüft die Gesuche vor. 

Nach der Synode hat nun auch der Kirchenrat der Zürcher Landeskirche Gelder aus den Staatsbeiträgen für die nicht anerkannten Religionsgemeinschaften bewilligt. Dabei geht es um insgesamt 20 Gesuche. Zugute kommen die finanziellen Mittel der Vereinigung Islamischer Organisationen in Zürich, dem Verband Orthodoxer Kirchen in Zürich, dem Tibet Songtsen House und auch dem Dachverband Freikirchen.ch.

Die Bewilligung fiel in die Kompetenz des Kirchenrates, weil es sich um jährlich wiederkehrende Beträge unter 100 000 oder einmalige unter 250 000 Franken handelt. Der Mechanismus sieht vor, dass Gesuche erst durch den Kanton vorgeprüft werden, bevor sie bei Synode oder Kirchenrat landen. Der Kirchenrat stützte seine Entscheide in erster Linie auf die Vorprüfung ab. «Nur wenn ein Gesuch unseren eigenen Interessen zuwiderläuft, lehnen wir es ab», sagt Kirchenratspräsidentin Esther Straub. 

Nur wenn ein Gesuch unseren eigenen Interessen zuwiderläuft, lehnen wir es ab.
Kirchenratspräsidentin Esther Straub

Den einzigen negativen Bescheid erhielt ein Antrag der Freikirchen, der schon in der kantonalen Vorprüfung durchgefallen war. Dabei ging es um den Aufbau eines Quereinsteigerprogramms für Pfarrpersonen. Das Gesuch wäre wohl vor dem Kirchenrat ohnehin gescheitert. «Es hätte auch bei uns Fragen aufgeworfen», sagt Straub. «Weil der Staat Theologiestudiengänge bereitstellt, haben wir kein Interesse, weitere Wege zu finanzieren.» 

Die Unterstützung nicht anerkannter Religionsgemeinschaften aus den Staatsbeiträgen gilt für sechs Jahre. Es geht um Gelder aus dem Rahmenkredit von 300 Millionen Franken, mit dem der Kanton 2026 bis 2031 Tätigkeiten der Kirchen honoriert, die sie im Dienst der gesamten Gesellschaft erbringt. Mit der Hilfe der Kirchen finanzieren nicht anerkannte Religionsgemeinschaften etwa ihre Seelsorge an den Spitälern. Zudem wollen die Verbände stabile und transparente Strukturen aufbauen. 

Mittel vorerst ausgeschöpft

Dass die Kirchen einspringen, ist nur übergangsweise gedacht: In den kommenden sechs Jahren will der Kanton eine gesetzliche Grundlage zur Unterstützung nicht anerkannter Religionsgemeinschaften ausarbeiten und das Ruder übernehmen.
Das sei der Grund, weshalb der Kirchenrat sich so stark an der Vorprüfung orientiere, sagt Straub. Sie hofft, dass der Kanton die Zeit nutzt, um neue Wege in der Religionspolitik zu erproben. 


«Wenn das Gesetz konkreter wird, könnte sich auch die Vorprüfung verändern», sagt Esther Straub. Für 2026 sind die zwei Millionen Franken, welche die reformierte Landeskirche und die römisch-katholische Körperschaft gemeinsam bereitstellen, ausgeschöpft.