«Ich habe nur mit meiner Adresse einem jungen Syrer geholfen», sagt Caroline Meijers, seit Jahren Präsidentin einer Hilfsorganisation für Sans-Papiers im Jura. Dadurch habe der Mann ein Härtefallgesuch stellen können. Andernfalls hätte er aus der Schweiz in einen anderen Dublin-Staat ausreisen müssen, ein EU-Land, Norwegen, Island oder Liechtenstein. Doch wegen Meijers’ Hilfe gab es bei ihr im Februar 2025 eine Hausdurchsuchung. Sie wurde angeklagt wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz, auch Solidaritätsdelikt genannt.
Der entscheidende Artikel 116 im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist 2008 in Kraft getreten. Er ahndet die «Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts» von Ausländerinnen und Ausländern – und ein Verstoss kann mit bis zu fünf Jahren Freiheits- oder einer Geldstrafe bestraft werden. Das Gesetz betreffe jedes Jahr Hunderte von Menschen. 2024 seien rund 600 verurteilt worden, hält Meijers fest. Und ergänzt mit emotionaler Stimme: «Aber eine Gesellschaft, die friedfertig ist, sollte es doch wertschätzen, wenn jemand anderen hilft!»
Kirchliche Unterstützung
Für Caroline Meijers gab es einen Freispruch. Trotzdem setzt sich die aus den Niederlanden stammende Eingebürgerte für eine Gesetzesänderung ein: Mitte September reichte sie mit anderen Unterstützenden eine Petition ein. Über 10 000 Unterzeichnende fordern die Abschaffung des Solidaritätsdelikts und eine entsprechende Anpassung im Artikel 116. Unterstützt wird das Anliegen unter anderem von der Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone und Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss.
Unterstützung gibt es auch von kirchlicher Seite. An einer Konferenz zur Einreichung der Petition machte sich beispielsweise David Zaugg, der Beauftragte für Public Affairs und Migration der Evangelischen Kirche Schweiz, für das Anliegen stark. Und die Zürcher Kirchenratspräsidentin Esther Straub sagte, die Kirche sei direkt betroffen vom Artikel 116: «Denn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich für geflüchtete und migrierte Menschen.»
«Klassischer Konflikt»
Das geltende Recht verletze die von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Freiheit, sich friedlich zu engagieren, argumentieren die Petitionärinnen und Petitionäre. Barbara von Rütte, an der Universität Bern Assistenzprofessorin für Migrationsrecht, hält fest, es existiere kein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das die Menschenrechtskonvention verletzt sieht, wenn jemand einfach wegen Unterstützung einer rechtswidrigen Einreise strafrechtlich sanktioniert wird.
Von Rütte sieht einen «klassischen Konflikt»: zwischen dem Handeln zum Schutz der Würde und einer Strafbestimmung zur Durchsetzung der Migrationskontrolle. Die «höherrangige Norm» ortet sie zwar aufseiten der Haltung der Petition. Doch für eine Änderung bräuchte es eine Mehrheit im Parlament, das bis anhin ähnlich lautende Vorstösse abgelehnt hat.
Die Personen hinter der Petition bleiben optimistisch. «Wir sind eines der reichsten Länder der Welt», sagt Meijers. Menschen in Notlage zu helfen, sei nur gerecht, würdig und christlich.
