Politik 26. September 2026, von Felix Reich

«Verbote spitzen das Problem nur zu»

Bildung

Der Rat der Religionen wehrt sich gegen ein Verbot von religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit. Es gehe darum, die Errungenschaften einer liberalen Gesellschaft zu verteidigen.

Weshalb hat sich der Rat zur Stellungnahme entschieden?

Rita Famos: Dass in mehreren Kantonen und auch auf nationaler Ebene über ein Verbot von religiösen Symbolen insbesondere in Schulen diskutiert wird, bewegt die Gemüter. Der Rat der Religionen ist überzeugt, dass diese Debatte nur unter Einbezug der Religionsgemeinschaften geführt werden kann. Wir bringen eine wichtige Expertise ein.

In den muslimischen Gemeinschaften bewegt die Debatte die Gemüter nicht nur, die Glaubensgemeinschaft ist aufgewühlt. 

Diesen Eindruck teile ich. Viele Musliminnen und Muslime haben das Gefühl, dass nur über sie gesprochen wird und sie allein im Fokus stehen. Der Rat der Religionen ist der Überzeugung, dass es hier um eine Grundsatzfrage geht: die öffentliche Präsenz von Religion. 

Rita Famos

Rita Famos

Die Pfarrerin Rita Famos wurde 2020 zur Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz gewählt und ist die erste Frau in dieser Position. Zudem ist sie seit 2024 Präsidentin der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen Europas GEKE und Vorsitzendein des Schweizerischen Rat der Religionen seit Januar 2025. Sie studierte Theologie in Bern, Halle DDR und Richmond USA. Nach ihrer Ordination arbeitete sie als Gemeindepfarrerin in Uster und Zürich-Enge. Von 2009 bis 2011 war sie Sprecherin des Worts zum Sonntag beim Schweizer Radio und Fernsehen SRF und von 2013 bis 2020 Abteilungsleiterin Spezialseelsorge der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich.

Der Rat der Religionen verlangt, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sichtbare religiöse Symbole tragen dürfen. Gab es intern auch Stimmen, die ein Verbot für gerechtfertigt hielten?

Die Diskussionen im Rat sind vertraulich. Grundsätzlich gilt: Wir beziehen nur Position, wenn Einstimmigkeit erzielt wurde.

In seiner Stellungnahme erwähnt der Rat das Kopftuch mit keinem Wort. Dabei entzündet sich die Debatte allein an diesem Symbol.

Eben gerade diese Verengung kritisieren wir. In Wahrheit geht es um eine Grundsatzfrage.

Die da wäre?

Dürfen sich Menschen öffentlich zu ihrer Religion bekennen, indem sie sichtbare Symbole tragen? Dieses Grundrecht sollten Kinder in der Schule haben und auch Lehrerinnen und Lehrer. Mit Blick auf die Lehrpersonen ist die Ausbildung entscheidend: Werden sie geschult für einen professionellen Umgang mit ihrem religiösen, weltanschaulichen und politischen Hintergrund. Lehrerinnen und Lehrer sind nie neutral, Sie sind Atheistinnen, Christen, Muslime, Juden. Und sie haben eine politische Einstellung. Wichtig ist, wie sie ihre Prägung reflektieren, transparent machen und im Unterricht die religiöse und politische Neutralität der Schule repräsentieren.  

In der Politik wird aber sehr wohl zwischen einem Kreuz um den Hals und einem Kopftuch unterschieden. 

Wenn ein Kopftuch aus religiöser Überzeugung getragen wird, ist es meistens ein öffentliches Bekenntnis zum Islam. Dann kann es eben gerade nicht mehr unterschieden werden von anderen Symbolen.

Ausdruck der Religionsfreiheit

In einer Stellungnahme wendet sich der Schweizerische Rat der Religionen gegen ein Verbot von religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit. Das Tragen religiöser Symbole sei «Ausdruck der positiven Religionsfreiheit und Teil der Möglichkeit, eine Religion individuell und gemeinschaftlich auszuüben». Zuletzt wurden in mehreren Kantonen erfolgreich politische Vorstösse lanciert, die Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten wollen. Im Zürcher Kantonsrat war die SVP mit einer Motion erfolgreich, die ein generelles Kopftuchverbot in Schulen und Kindergärten fordert. Der Rat der Religionen mahnt, dass die Religionsfreiheit von Kindern und Jugendlichen «als verfassungsmässiges Grundrecht» zu wahren sei. «Das Verbot des Tragens religiöser Symbole wäre ein unverhältnismässiger Grundrechtseingriff.» Der Rat, dem neben Kirchen unterschiedlicher Konfessionen auch ein Vertreter der Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds und der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz angehört, nimmt aber auch die Religionsgemeinschaften in die Pflicht, «die Freiheit und Selbstbestimmung ihrer Mitglieder zu achten». Sie müssten insbesondere sicherstellen, dass Menschen ihre religiöse Haltung frei entwickeln und sich auch von religiösen Praktiken distanzieren oder lossagen könnten. Am 29. Oktober widmet der Rat der Religionen der Frage, wie viel  Religion die Schule verträgt, eine Tagung.

Muss das Kopftuch nicht als patriarchales Symbol der Unterdrückung gelesen werden?

Für gewisse Kulturen gilt das bestimmt. Aber wenn eine Frau sagt, sie trage das Kopftuch freiwillig und verstehe es als Ausdruck ihrer religiösen Identität, sollten wir ihr zunächst einmal zugestehen, dass dem so ist. Als Religionsgemeinschaften, die dem Rat der Religionen angehören, verpflichten wir uns in der Stellungnahme, dass unsere Mitglieder frei darin sind, religiöse Symbole zu tragen oder nicht. Und sie dürfen keine Diskriminierung erfahren, wenn sie religiöse Symbole ablegen. 

Dass Eltern auf Mädchen Druck ausüben können, ein Kopftuch zu tragen, lässt sich nicht bestreiten.

Der Rat der Religionen wendet sich entschieden gegen jeden Zwang. Das gilt für muslimische Eltern genauso wie für christlich konservative Eltern, die ihre Mädchen dazu anhalten, mit Zöpfen und im langen Röckchen zur Schule zu gehen. Der Rat richtet an diese Eltern die kritische Anfrage, was sie ihren Kindern damit zumuten.

Eine Hintertür lässt der Rat der Religionen dennoch offen, indem er «anerkennt, dass die konkreten Situationen unterschiedlich sein können». Bedeutet das, dass ein Verbot doch gerechtfertigt sein kann?

Der Rat würdigt damit die kantonale Zuständigkeit im Bildungsbereich. Zudem kann die Situation je nach Zusammensetzung einer Schulklasse kippen, und Kinder, die sich nicht zu einer Religion bekennen, können unter Druck geraten. Dann können Verbote nötig werden, weil Kinder geschützt werden müssen. Religiöse Symbole dürfen nie zur Machtdemonstration missbraucht werden. 

Der Zürcher Kantonsrat hat eine Motion überwiesen, die in Kindergärten und Schulen ein generelles Kopftuchverbot verlangt. Das Verbot wird damit begründet, dass sich die Volkschule an «christlichen, humanistischen und demokratischen Werten» orientiere. Müsste die Kirche nicht die Verteidigung christlicher Werte unterstützen, statt das Kopftuchtragen zu verteidigen?

Als christliche Kirchen haben wir die Gesellschaft und die liberale Grundordnung mitgeprägt. Die Freiheit, sich öffentlich zu einer Religion zu bekennen, sich aber auch davon zu distanzieren, ist eine grosse Errungenschaft. Als Kirchen profitieren wir von dieser Bekenntnisfreiheit, und es wäre falsch, sie anderen Religionsgemeinschaften vorenthalten zu wollen.

Die christlichen Werte sind nicht bedroht?

Mit Verboten können wir unsere Werte nicht bewahren. Wir müssen uns mutig und selbstbewusst dazu bekennen und wieder sprachfähig werden für das, was uns in unserem Glauben und in unserer Werthaltung wichtig ist. Im Schulsystem wollen wir nicht hinter die Grundwerte, wie sie im Lehrplan 21 festgehalten sind, zurück: Chancengleichheit, Gleichstellung, religiöse und politische Neutralität der Schule, Verbote sind in einer liberalen Gesellschaft keine Lösung, sie spitzen die Problemlage nur zu.