Herr Golta, hat die Stadt Zürich das Thema obdachlose Jugendliche auf dem Radar?
Das übergeordnete Thema Wohnen ist eines der präsentesten der Zürcher Sozialpolitik. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass das, was wir landläufig als Obdachlosigkeit bezeichnen, nur ein Teil einer viel grösseren Herausforderung ist. Es gibt unterschiedliche Formen von Wohnungslosigkeit. Man kann von Menschen sprechen, die tatsächlich auf der Strasse übernachten, aber auch von Jugendlichen, die keinen stabilen Schlafplatz haben und beispielsweise bei Freunden oder Bekannten unterkommen. Gerade bei Jugendlichen ist Wohnungslosigkeit fast immer Teil eines grösseren Problems. Es ist selten, dass jemand aus einer stabilen Struktur heraus einfach seine Wohnung verliert und dann auf der Strasse landet.
Viele Formen von Wohnungslosigkeit bleiben unsichtbar. Die Fachhochschule Nordwestschweiz hat deshalb eine nationale Studie zu obdachlosen Jugendlichen gestartet, die vom Schweizerischen Nationalfonds getragen wird. Welche Rolle spielen solche Erhebungen für die Arbeit der Stadt?
Häufig merken wir erst durch Angebote, die genutzt werden, dass ein Bedarf existiert. Darum ist der regelmässige Austausch aller Akteure im Zürcher Auffangnetz so wichtig. Und wir sind immer froh, wenn wissenschaftliche Studien unsere eigenen Wahrnehmungen ergänzen und helfen, blinde Flecken sichtbar zu machen.
Wie zeigt sich diese Situation konkret in Zürich? Gibt es Jugendliche ohne festen Schlafplatz?
Ja, es gibt Jugendliche, die vorübergehend nicht zu Hause übernachten können oder wollen. Diese Jugendlichen versuchen wir zusammen mit unseren zivilgesellschaftlichen Partnern aufzufangen und wieder in eine stabile Wohn- und Tagesstruktur zu bringen. Obdachlosigkeit darf dabei nicht nur als Frage des Dachs über dem Kopf verstanden werden. Um für nachhaltige Stabilisierung zu sorgen, braucht es oft auch noch weitere Angebote – und eine gute Koordination und Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Was geschieht, wenn minderjährige Jugendliche ohne familiären Rückhalt in Zürich aufgegriffen werden?
Das hängt stark vom jeweiligen Fall ab. In der Regel sind Eltern oder andere sorge- respektive obhutsberechtigte Personen die erste Ansprechstation – und sei es nur für die Zustimmung, eine minderjährige Person in ein entsprechendes Angebot begleiten dürfen. Es kann aber auch sein, dass eine Information der Eltern kontraproduktiv wäre, z.B. wenn Jugendliche von häuslicher Gewalt berichten. In solchen Fällen involviert sip züri die KESB und begleitet den oder die Jugendliche in ein Schutzhaus.
