Am 20. Oktober luden das Polit-Forum Bern und die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) zur Debatte über die neue Konzernverantwortungsinitiative (KVI). Für die Befürworter sprachen Karolina Frischkopf, Direktorin des kirchlichen Hilfswerks Heks, und EVP-Nationalrat Marc Jost, für die Gegner Alexander Keberle vom Wirtschaftsverband Economiesuisse und Jo Mosimann von den Jungfreisinnigen. Moderiert wurde die Debatte von SRF-Bundeshausredaktor Rafael von Matt.
Dabei zweifelten auch die Gegner nicht an den guten Absichten hinter der Initiative. «Niemand, der bei Vernunft ist, findet Menschenrechtsverletzungen etwas Gutes», sagte Keberle. Aber gut gemeint sei nicht immer auch gut gemacht: «Die Initiative richtet mehr Schaden an, als dass sie Gutes bewirkt.» Als Beispiel nannte er die EU-Entwaldungsverordnung, die nicht Teil der KVI ist. Deren Regeln seien für Kaffeebauern in Äthiopien so kompliziert, dass sie ihre Ernte nun nach China verkauften: «Und dann ist China gekommen und hat gesagt: Wisst ihr was, wir kaufen eure Ernte auf. Was ist passiert? Die Ernte ging nach China, die kümmern sich keinen Deut um diese Entwaldung», sagte Keberle.
Im Nachgang zur Podiumsdiskussion präzisierte Andreas Keberle seine Aussage auf Anfrage: «Gemeint ist, dass sich die chinesischen Unternehmen nicht um die Entwaldungsverordnung der EU kümmern», schreibt er.
Rechtsstaat vor Ort stärken
Bei der Initiative gehe es um Haftung, sagte Frischkopf: «Wenn hier in Bümpliz ein Lastwagen mit Säure verunglückt und Menschen ums Leben kommen, dann gibt es Schuldige. Man wird einen Prozess machen und Schadenersatz zahlen.» Als aber auf einem Marktplatz im Kongo ein Lastwagen mit Säure für die Mine eines Schweizer Konzerns umgekippt sei, habe dieses Prinzip nicht gegolten.
Haftung sei schon wichtig, erwiderte der Jungfreisinnige Jo Mosimann. Doch man könne sie nicht von der Schweiz aus auf fremdem Staatsgebiet durchsetzen. «Die einzig nachhaltige Lösung ist – auch wenn es ein langer Weg ist –, dass man die Institutionen und das Rechtssystem in den Staaten vor Ort aufbaut.» Dabei müsse man diese Staaten unterstützen. Denn letztlich müssten sie das Haftungsrecht selbst durchsetzen.
