Bedenken ohne Parole

Kirche

Die Synode der EKS korrigiert den Kurs nicht und fasst keine Parole zur Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes. Eine entsprechende Resolution scheitert knapp an den hohen Hürden. 

Die Hürden sind hoch für eine Resolution in der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS). Die Erklärung, mit der sich die Kirche deutlich gegen die Lockerungen der Regeln für den Export von Kriegsmaterial stellen sollte, verfehlte die nötige Mehrheit von zwei Dritteln um nur drei Stimmen. 

So bleibt es bei der Stellungnahme, die der Rat der EKS publizierte. Darin kritisiert er die Revision, die am 29. November zur Abstimmung kommt, verzichtet aber auf eine konkrete Abstimmungsempfehlung.

Fehlende Sicherheiten

EKS-Präsidentin Rita Famos begründete die Zurückhaltung damit, dass «Parolen trennen und Argumente verbinden». Inhaltlich seien sich Rat und Synodale jedoch einig: Eine Lockerung der Waffenausfuhrbestimmungen sei problematisch.

Die Thurgauer Kirchenratspräsidentin Christina Aus der Au betonte, das Verabschieden der Nein-Parole sei «kein kirchlicher Übergriff, sondern schlicht die Konsequenz», die der Rat eigentlich selbst hätte ziehen müssen. Die Stellungnahme sei nämlich bemerkenswert, sagte Aus der Au: «Sie zeigt, dass die zusätzlichen Handlungsspielräume des Bundesrats nicht durch Sicherheiten ausgeglichen werden.»

Grosser Handlungsspielraum

Abgestimmt wird am 29. November über das neue Kriegsmaterialgesetz, weil gegen die vom Parlament beschlossene Lockerung das Referendum ergriffen wurde. Neu sollen auch Waffen an Staaten geliefert werden dürfen, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Auch die Zusicherung der Käufer, das in der Schweiz gekaufte Kriegsmaterial nur gegen die ausdrückliche Einwilligung des Verkäufers weiterzugeben, fällt weg. Zudem darf der Bundesrat Ausnahmebewilligungen erteilen.

Explizit untersagt bleiben Waffenlieferungen an die Ukraine. Das von Russland angegriffene Land zu unterstützen, gefährde die Neutralität der Schweiz, argumentierte die Mehrheit des Parlaments, als sie das neue Gesetz verabschiedete.

Das Leid anerkennen

Einstimmig angenommen hat die Synode der EKS am 2. November den Antrag, dank dem Menschen, die im kirchlichen Umfeld physische, spirituelle oder sexuelle Gewalt erlitten haben, Anerkennungsleistungen erhalten. In allen Mitgliedkirchen gelten dafür nun die gleichen Kriterien. Eine unabhängige Kommission entscheidet über Beträge an die Betroffenen von maximal 20'000 Franken.

«Wir übernehmen Verantwortung für das, was in unseren Strukturen möglich war und stellen die Gleichbehandlung sicher», sagte Rita Famos. Der Weg zum überdeutlichen Ja führte aber über umstrittene Detailabstimmungen. Die Kirche Bern-Jura-Solothurn scheiterte mit dem Antrag knapp, das Konzept nur im Grundsatz zu verabschieden. Eine Mehrheit fand sie hingegen mit ihrer Forderung, dass die EKS für die Umsetzung und die Klärung offener Fragen Fachpersonen aus den Mitgliedkirchen hinzuzieht.