Autorin Rita Jost (Bild: Reto Schlatter)
Autorin Rita Jost (Bild: Reto Schlatter)
Erstellt: 27.08.2010
Eine Lizenz zum Töten? Nein.
Kommentar zum Thema Sterbehilfe

Wer versucht, die Sterbehilfe gesetzlich neu zu regeln, gerät in Teufels Küche. Das musste auch Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf erfahren: In einem Interview mit «reformiert.» hatte sie vor zwei Jahren erklärt, sie wolle die Sterbehilfe nicht verbieten, aber «besser kontrollieren». Damit zielte sie klar auf die Sterbehilfeorganisationen «Exit» und «Dignitas», die in der Schweiz tätig sind. Mit unterschiedlichem Zielpublikum und unterschiedlich transparenten Zahlen.

Reglementieren? Zwei Vorschläge hat die Justizministerin schliesslich in die Vernehmlassung geschickt: ein generelles Verbot von Sterbehilfeorganisationen oder eine strengere Reglementierung von deren Tätigkeit – konkret sollten nur unmittelbar vom Tod bedrohte Kranke Ster- behilfe beanspruchen dürfen. Beide Vorschläge sind auf breite Ablehnung gestossen. Nun will die Justizministerin einen neuen Vorschlag ausarbeiten lassen, der Chronischkranke nicht mehr ausschliesst.

Kontrollieren! Es zeigt sich: Der geltende Artikel 115 des Strafgesetzbuchs, der Sterbehilfe nicht legalisiert, aber – wenn sie uneigennützig geschieht – für «straffrei» erklärt, ist weise formuliert. Wer beginnt, «Berechtigte» und «Nichtberechtigte» zu definieren, verstrickt sich unweigerlich. Sterbehilfe kann nicht ein einforderbares Recht sein, in einem Staat, der das Leben seiner Bürger schützt. Sterbehilfe ist Nothilfe im Ausnahmefall. Und das muss sie auch bleiben. Sterbewilligen den Giftbecher gewerbsmässig und gewinnorientiert zu reichen, ohne Alternativen zum Sterben anzubieten, darf nicht sein. «Besser kontrollieren!» wäre tatsächlich die sauberste Lösung. Dafür braucht es aber kein neues Gesetz. Rita Jost