«Mit kriminalistischen Methoden die Wahrheit herauszufinden, ist nicht Aufgabe der Psychiatrie»: Viola Habermeyer (Bild: Reto Schlatter)
«Mit kriminalistischen Methoden die Wahrheit herauszufinden, ist nicht Aufgabe der Psychiatrie»: Viola Habermeyer (Bild: Reto Schlatter)
Erstellt: 30.07.2010
Vorwurf Missbrauch: Frage nach der Wahrheit
Hintergrund/ Wie findet die Psychiatrie heraus, ob jemand tatsächlich sexuell missbraucht worden ist? Oberärztin Viola Habermeyer berichtet von ihrer Arbeit mit traumatisierten Frauen.

Im Fall Thalheim hatte das Bezirksgericht Zofingen am 17. Juni eine schwierige Frage zu beantworten: Sind die psychischen Beeinträchtigungen der Tochter des Angeklagten eine typische Langzeitfolge von jahrelangem sexuellem Missbrauch? Oder ist vielmehr die psychische Krankheit der jungen Frau Grund dafür, dass sie in sogenannten Scheinerinnerungen Situationen erfährt, die es so nie gegeben hat? Dieser Meinung war jedenfalls die Mehrheit des Zofinger Gerichts und sprach den angeklagten Pfarrer frei. Ein forensisches Gutachten, auf das sich Gerichte in solchen Fällen abstützen, liess offen, ob die Aussagen der Tochter im Fall Thalheim als «glaubhaft» einzustufen sind. Viola Habermeyer, Oberärztin in der nicht in den Fall involvierten Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK), erklärt, wie sie mit Patientinnen umgeht, die Opfer von sexueller Ausbeutung geworden sind und warum sie ihren Patientinnen nie ausdrücklich dazu rät, den Täter vor Gericht zu ziehen.

Viola Habermeyer, Sie haben täglich mit Frauen zu tun, die Opfer von Sexualverbrechen wurden. Wie stellen Sie das jeweils fest?
Auf unserer Station werden häufig Frauen mit sogenannten Persönlichkeitsentwicklungsstörungen behandelt. Dabei ist die Borderline-Störung die häufigste Diagnose. Zu den Symptomen gehören starke Stimmungsschwankungen und Selbstverletzungen. Über sechzig Prozent dieser Patientinnen haben traumatisierende Erfahrungen, beispielsweise die eines sexuellen Missbrauchs, gemacht. Häufig hören wir bereits beim Erheben der Biografie davon. Andere berichten erst im Laufe der Behandlung, wenn sie Vertrauen gefasst haben. Man muss bedenken, dass solche Erlebnisse sehr stark schambehaftet sind.

Glauben Sie der Patientin jeweils, was sie erzählt?
Wir haben keinen Grund, per se an solchen Aussagen zu zweifeln.

Und später? Gibt es Zeichen, die darauf hindeuten, dass jemand nicht die Wahrheit erzählt?
Wenn eine Patientin nur zögerlich berichtet, auf Nachfrage hin sehr vage, vielleicht widersprüchliche Angaben macht, werden wir hellhörig. Aber es ist nicht die Aufgabe der Psychiatrie, mit kriminalistischen Methoden die Wahrheit herauszufinden.

Welche Zeichen unterstreichen umgekehrt die Wahrhaftigkeit einer Aussage?
Manche Krankheiten wie etwa die posttraumatische Belastungsstörung treten häufig als Folgen von sexuellem Missbrauch auf. Dazu gehören ganz bestimmte Symptome wie Albträume oder Nachhallerinnerungen, auch Flashbacks genannt. Das sind sehr heftige, blitzartig auftretende Erinnerungen an ein Erlebnis: Die Patientin fühlt sich wie damals, das geht bis hin zu optischen und akustischen Wahrnehmungen, die mit dem Ereignis zu tun haben. Sie ist dann für Aussenstehende kaum mehr erreichbar – sie dissoziiert. Ziel unserer Behandlung ist es, dass die Patientin lernt, besser mit dem Ereignis umzugehen und die Erinnerung daran kontrollieren zu können.

Wie reagieren Sie, wenn Sie den Eindruck haben, eine Patientin erfinde eine Missbrauchsgeschichte?
Es macht wenig Sinn, dann zu sagen: «Das ist doch gelogen, was Sie uns da auftischen!» Vielmehr gehen wir nicht näher aufs Thema ein und beleuchten Punkte, die uns sinnvoll erscheinen.

Wie oft waren Sie schon mit erfundenen Missbrauchserlebnissen konfrontiert?
Ich habe es in meiner fünfzehnjährigen Praxis zweimal erlebt. Das hängt womöglich auch damit zusammen, dass die meisten Frauen, die sich bei uns zu einer Behandlung entscheiden, motiviert sind, etwas an ihrer Situation zu verändern und mit uns zusammenzuarbeiten. Diese Frauen haben kein Interesse, uns Unwahrheiten zu erzählen.

Sexuelle Ausbeutung ist ein Verbrechen. Motivieren Sie Patientinnen, den Täter vor Gericht zu ziehen?
Ich bin zurückhaltend und gebe keine Empfehlung ab. Vielmehr zeige ich auf, welche Konsequenzen eine Frau zu tragen hat, wenn sie sich für eine Anzeige entscheidet: dass sie das Erlebte im Laufe der Untersuchung, allenfalls auch vor Gericht, wieder und wieder erzählen muss, dass im Gerichtssaal allenfalls auch der Täter anwesend ist. Nicht alle wollen oder können sich dem stellen. Erwägt eine Frau, Anzeige zu erstatten, verweisen wir sie an eine Opferberatungsstelle oder an eine Rechtsberatung.

Wie wichtig ist eine Anzeige für den Genesungsprozess?
Einen Prozess durchzustehen ist für manche wichtig, um mit dem Geschehen fertig zu werden.

Auch wenn die Chance gross ist, dass es mangels Beweisen zu einem Freispruch kommt?
Ja. Häufig kommt es zu einem Freispruch, oft wegen Verjährung. Dennoch ist es für viele eine Genugtuung, die Geschichte vor Gericht erzählt und Recht bekommen zu haben, da den Missbrauchsopfern von ihrer Umgebung oft nicht geglaubt wurde.

Welche Rolle spielt die Psychiatrie vom Moment an, in dem Anzeige erstattet wurde?
Ist die Therapie noch nicht abgeschlossen, wird diese weitergeführt. Mit dem Prozess an sich haben wir im Normalfall nichts zu tun. Dies ist Sache der forensischen Psychiatrie, die allenfalls den Auftrag erhält, ein Glaubwürdigkeitsgutachten zu erstellen. Letztlich liegt es dann am Gericht zu entscheiden. Interview: Sarah Jäggi

Die Oberärztin Dr. med. Viola Habermeyer leitet die Frauenstation der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) in Zürich.

>> Gegendarstellung zum obigen Artikel («reformiert.» Aargau 9, 27.8.2010)