| Erstellt: 30.07.2010 | |
Seit Anfang Juni ist die Kirchgemeinde Thalheim verwaist – und wird es noch eine Weile bleiben. Das Bezirksgericht Zofingen hat zwar den Pfarrer, dessen Tochter ihm vorwarf, sie über Jahre sexuell ausgebeutet zu haben, am 17. Juni nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» freigesprochen. Solange das Urteil aber nicht rechtskräftig ist, bleibt der Pfarrer suspendiert. Ob die Prozessparteien den Freispruch anfechten, entscheiden sie, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Der zuständige Gerichtsschreiber Christian Widmer geht davon aus, dass dies Ende August der Fall sein wird, wie er auf Anfrage sagte.
Warten. Wie lebt man in Thalheim damit, dass niemand weiss, ob und wann der Pfarrer seine 60-Prozent-Pfarrstelle wieder übernimmt? Wird seine moralische Integrität nach dem Urteilsspruch, den das Gericht nicht einstimmig gefällt hat, infrage gestellt? Hofft man gar auf eine Kündigung? Leidet die Kirchgemeinde finanziell, weil sie neben dem Gehalt für den suspendierten Pfarrer auch Aushilfskräfte besolden muss? Und wie blickt man den Erneuerungswahlen entgegen, die noch diesen Herbst stattfinden und bei denen sich der Pfarrer an der Urne im Amt bestätigen lassen muss? Kirchgemeindepräsident Roland Frauchiger mochte sich auf Anfrage von «reformiert.» nicht zu den Fragen äussern. Er sagte lediglich, dass, «solange kein rechtsgültiges Urteil vorliegt, alles beim Alten bleibt». Das heisst, der Pfarrer, der laut der jüngsten Ausgabe der «Thalner Dorfziitig» wieder ins Pfarrhaus zurückgekehrt ist, bleibt beurlaubt. Die Amtswoche wird von einem stellvertretenden Pfarrer, andere Aufgaben von Laien und Aushilfen übernommen, einige Gottesdienste fallen aus, allenfalls auch der Religionsunterricht zu Beginn des neuen Schuljahres, so die «Dorfziitig».
Wählen. Die bevorstehenden Erneuerungswahlen bringen Thalheim in eine schwierige Lage. Die Kirchenordnung schreibt vor, dass noch in diesem Jahr in den reformierten Kirchgemeinden des Kantons die Pfarrpersonen für die nächste Amtsperiode wiedergewählt werden müssen. Solange aber das erstinstanzliche Urteil im Fall des Thalheimer Dorfpfarrers nicht rechtskräftig ist, wird das Diszi- plinarverfahren, das die Landeskirche gegen ihn eröffnet hat, nicht eingestellt. Thalheim müsste also möglicherweise einen Pfar- rer zur Wahl vorschlagen, der in ein laufendes Disziplinar- verfahren involviert ist. Bei Redaktions- schluss war noch nicht klar, wie und wann die Kirchgemeinde die Er- neuerungswahl durchführen wird und ob sich der Pfarrer der Wiederwahl stellen will.
Melden. Für entsprechende Kritik sorgte der Umstand, dass die Kirchenpflege, obwohl seit Februar 2010 in Kenntnis der Anklageerhebung, weder die Kirchgemeinde noch die Kantonalkirche orientiert hat. Für Claudia Bandixen, Präsidentin der Aargauer Landeskirche, besteht «trotz gewissem Optimierungsbedarf in Bezug auf den richtigen Moment der Information seitens der Kirchpflege» keine Notwendigkeit, eine explizitere Meldepflicht für solche Fälle festzuschreiben. Es dürfe nicht sein, dass sich die Landeskirche «mit Vorschriften verreglementiere», zumal die Zusammenarbeit zwischen Landes- und Lokalkirche auch im Fall Thalheim «konstruktiv und problemlos» war.
Arbeiten. Neben seiner Stelle in Thalheim ist der Pfarrer mit einem 20-Prozent-Pensum beim frei- kirchlich orientierten Verein Livenet tätig, der die Internetportale www.livenet.ch und www.jesus.ch betreibt. «Wir sahen bisher keinen Grund, ihn von seiner Arbeit zu dispensieren, zumal er von zu Hause aus arbeitet und keinerlei redaktionelle oder seelsorgerliche Aufgaben hat», sagt Livenet- Geschäftsführer Beat Baumann.
Sarah Jäggi
>> «Reformierter Pfarrer freigesprochen» (Artikel aus «reformiert.»Aargau 7, 17.6.2010)









