| Erstellt: 24.02.2010 | |
«Die Bürger bringen ihr Geld nur vor dem kaputten deutschen Staat in Sicherheit», so «Weltwoche»-Chefredaktor Roger Köppel zur aktuellen Kontroverse um deutsche Steuerhinterzieher. Steuerflucht als Notwehr der Steuergeknechteten – ist das für Sie in Ordnung?
Ulrich Thielemann. Überhaupt nicht. Es gibt keine Legitimation, Ausländer, die ihr Vermögen von Schweizer Banken verwalten lassen, durch Verweigerung des Informationsaustauschs von ihrer Steuerpflicht in ihren jeweiligen Wohnsitzstaaten zu befreien. Die gleichen Kräfte, die dieses Argument bemühen, würden sich eine solche Einmischung in die Schweizer Politik übrigens verbitten. Kommt dazu, dass der Anteil der Einkommenssteuern am Bruttoinlandprodukt in Deutschland nicht etwa höher, sondern tiefer ist als in der Schweiz. Arbeitnehmer in Deutschland haben aber in der Tat eine höhere Steuerbelastung als Arbeitnehmer in der Schweiz. Das liegt unter anderem just daran, dass sich das Kapital zunehmend seiner Steuerpflichten entledigt hat – nämlich mithilfe von Ländern, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten. Die Schweiz ist also für diese angeblich oder tatsächlich «zu hohe» Steuerlast mitverantwortlich.
Vreni Spoerry. Deutschland ist kein kaputter Staat, sondern ein demokratisch regierter Rechtsstaat. Seine Gesetze sind demokratisch legitimiert. Das gilt auch für die Steuerbelastung. Deshalb kann man bei Steuerflucht aus Deutschland nicht von Notwehr sprechen, selbst wenn die Steuern hoch sind. Notwehr kann allenfalls bei völlig korrupten Regierungen ein Thema sein, die missbräuchlich Vermögen konfiszieren.
«Michael Schumacher ist ein Steuerpreller und sein Verhalten moralisch und ethisch verwerflich», sagt der ehemalige Preisüberwacher Rudolf Strahm über den Formel-1-Fahrer. Ist die Pauschlbesteuerung, die reiche Ausländer gegenüber Schweizer Steuerzahlern massiv bevorteilt, legitim?
Ulrich Thielemann. Auch hier wird das Wohnsitzprinzip unterlaufen: nämlich durch die Privilegierung der Superreichen. Ihnen wird ja eine pauschale Steuerbefreiung auf ihre Millioneneinkommen gewährt, die sie irgendwo in der Welt erzielen und für die sie vorher in ihrem Wohnsitzstaat besteuert wurden. Dabei handeln übrigens beide Seiten unverantwortlich: der Steuerflüchtling, der die Möglichkeit einer fast vollständigen Steuerbefreiung nutzt, ebenso wie der Staat, der sie gewährt. Aus weltinnenpolitischer Optik betrachtet, führt diese listige Praxis dazu, dass gerade diejenigen, denen es in nicht unbedingt leistungsgerechter Weise gelingt, sich sehr grosse Anteile am Weltsozialprodukt anzueignen, auch noch kaum mehr besteuert werden.
Vreni Spoerry. Die Pauschalbesteuerung schafft in der Tat eine steuerliche Ungleichbehandlung. Deshalb wurde sie im Kanton Zürich kürzlich in einer Volksabstimmung als ungerecht abgeschafft. Es ist allerdings ein Instrument, das auch Länder kennen, die steuerlich mit der Schweiz in einem Konkurrenzverhältnis stehen. Für einige Kantone mag deshalb die Pauschalbesteuerung als Einnahmequelle wichtig sein. Ich meine aber, dass die Bemessung angepasst werden sollte, um die Ungleichbehandlung zu entschärfen. Es ist fraglich, ob wir Ausländer kritisieren sollen, die von der Pauschalbesteuerung profitieren, so lange diese in unserem Land gesetzlich abgestützt angeboten wird.
«Wer an die Freiheit glaubt, freut sich über Steuererleichterungen – egal, wo sie gewährt werden, und egal, wer davon profitiert», deklarierte Bundesrat Ueli Maurer sein Credo kürzlich vor der deutsch-schweizerischen Handelskammer. Was meinen Sie dazu?
Ulrich Thielemann. Es scheint sich ein neuer Virus breitzumachen: der Libertarismus. Steuern sind aus dieser Sicht eine Art Diebstahl. Dass es öffentliche Aufgaben gibt, deren Finanzierung sich nicht über das Prinzip von Leistung und Gegenleistung vollziehen kann, wird dabei ebenso übersehen, wie der Sinn des liberalen Rechtsstaats unverstanden bleibt. Mit diesem geben wir uns nämlich eine Ordnung und damit die Sicherheit, dass wir nicht alleine die Kosten tragen für Aufgaben, deren Notwendigkeit doch von jedem Bürger aus freien Stücken eingesehen werden müsste. Libertäre hingegen meinen allen Ernstes, dass Steuern durch Spenden zu ersetzen seien, was in eine neue Klassengesellschaft führen würde.
Vreni Spoerry. Solange Steuererleichterungen im Rahmen der Grundsätze unseres Steuerrechts beschlossen werden, freut sich sicher jedermann darüber. Das heisst, die Gleichbehandlung muss gewährleistet, die steuerliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt und eine einzelne Gruppe darf nicht privilegiert werden. Demokratisch beschlossene Steuererleichterungen haben nichts zu tun mit Steuerflucht oder Steuerhinterziehung.
Exzessiver Steuerwettbewerb ist aber in einem kleinräumigen Land wie der Schweiz ungesund. Dagegen richtet sich der Finanzausgleich. Vor einigen Jahren haben wir vorgeschlagen, diesen deutlich auszubauen, um zu krasse Unterschiede zu glätten. Ich bin stolz, dass auch Geberkantone, insbesondere der Souverän im Kanton Zürich, diesem Schritt zugestimmt haben.
Ulrich Thielemann. Wenn es Steuerwettbewerb geben soll, muss es ein Leistungswettbewerb sein, was die Ab- und Zuwanderung der Steuerflüchtigen voraussetzt. Doch selbst ein Steuerleistungswettbewerb unterhöhlt das Primat der Politik und ist deshalb ethisch fragwürdig. Die Frage, was ein guter Staat ist, muss die Demokratie beantworten. Marktmetaphysiker wollen diese Aufgabe jedoch an den Wettbewerb delegieren. Wie «effizient» oder «schlank» der Staat sein soll, kann nicht der Wettbewerb beantworten. Der innerschweizerische Steuerwettbewerb erfüllt zumindest insofern das Primat der Politik, als er sich innerhalb eines Regelwerks abspielt (Finanzausgleich). Allerdings privilegiert er hohe Einkommen, da sich nur diese den Ortswechsel aus rein steuerlichen Gründen leisten können.
Vreni Spoerry. Grundsätzlich ist ein gesunder Wettbewerb etwas Heilsames, auch bei Steuern. Tiefere Steuern in einem Nachbarkanton spornen dazu an, haushälterisch mit den eigenen Mitteln umzugehen. Das kommt allen zugute. Exzessiver Steuerwettbewerb ist aber in einem kleinräumigen Land wie der Schweiz ungesund. Dagegen richtet sich der Finanzausgleich. Vor einigen Jahren haben wir vorgeschlagen, diesen deutlich auszubauen, um zu krasse Unterschiede zu glätten. Ich bin stolz, dass auch Geberkantone, insbesondere der Souverän im Kanton Zürich, diesem Schritt zugestimmt haben.
Ulrich Thielemann, 49
ist stellvertretender Leiter des Instituts für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen. Der gebürtige Deutsche ist vehementer Kritiker eines «zum Prinzip erhobenen Markts».
Vreni Spoerry, 72
war von 1983 bis 1996 National- und von 1996 bis 2003 Ständerätin für die FDP des Kantons Zürich. Heute ist die studierte Juristin Stiftungsratspräsidentin von Pro Senectute.











