| Erstellt: 24.02.2010 | |
Hunde, die im überhitzen Auto verdursten; Schweine, die auf viel zu engem Raum dahinvegetieren; Kälbchen, die auf dem Transport ins Schlachthaus verenden: Der Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel hat schon viel Elend gesehen. Doch weil Tiere keine Stimme haben, bleibt das Unrecht ungesühnt. Obwohl Tierquälerei ein Offizialdelikt ist (mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe), werden Verstösse nur in wenigen Kantonen konsequent geahndet. Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter.
Vollzugsnotstand. Einzig der Kanton Zürich hat seit 1992 einen Tieranwalt. Verstösse gegen das Tierschutzgesetz werden hier auch am konsequentesten geahndet: 2008 waren es rund 200 Fälle. Ähnlich stark verfolgt wird Tierquälerei im Kanton Bern, wo der Tierschutz-Dachverband die Parteirechte eines Tieres übernehmen kann. Wo jedoch niemand dafür verantwortlich ist – etwa in Genf, Nidwalden, Glarus – kommts kaum zu Verurteilungen. Das Gesetz bleibt oft ein zahnloser Tiger.
Trotzdem lehnen Bundesrat und Parlament die Initiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere» ab: Man will den Kantonen keinen Zwang auferlegen.
Für den Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel ist hin- gegen klar: «Ein Tieranwalt kann die Interessen der Tiere am besten wahren.» Nicht mehr nur der Tierquäler bekommt vor Gericht Gehör, sondern auch das Tier. Der Tieranwalt hat Akteneinsicht, kann Beweismittel beantragen und Urteile anfechten.
Mitgeschöpfe. Goetschel ist sein Mandat ein Herzensanliegen: «Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Wenn ihre Würde verletzt wird, müssen wir uns wehren.» Dabei argumentiert er auch mit der Bibel: «Wenn man die Tierschutzethik im Alten und Neuen Testament ernst nimmt, hat man einen anderen Zugang zu Tieren und muss sie vor Leid schützen.» Daniela Schwegler
Antoine F. Goetschel Tieranwalt. Zürich hat seit 1992 als einziger Kanton einen Tieranwalt. Ob dieses Modell schweizweit eingeführt werden soll, entscheidet das Volk am 7. März.











