Worst Case
Aus der katholischen Kirche austreten und trotzdem katholisch bleiben? Ein Kommentar.

Auf den ersten Blick tönt es wenig spektakulär: Man kann aus der Römisch-katholischen Landeskirche austreten und trotzdem römisch-katholisch bleiben. So urteilte das Bundesgericht 2007. Nun haben die Bistümer von Basel und Chur entsprechende Richtlinien erlassen. Und die zeigen, wie brisant das Lausanner Gerichtsurteil eigentlich ist.

Aussteigen. Jetzt haben nämlich konservative Katholiken endlich die Möglichkeit, aus der ungeliebten, demokratisch organisierten Landeskirche auszutreten und direkt die klerikale, bischöfliche Kirche zu finanzieren. Denn: Bischofskirche und Landeskirche haben das Heu nicht immer auf derselben Bühne.
Man erinnere sich: Nach der Wahl des umstrittenen Churer Bischofs Wolfgang Haas mischten sich die Landeskirchen – nach konservativer Lesart – in klerikale Befugnisse der Weltkirche ein: indem sie zum Beispiel die Beiträge ans Bistum verweigerten. Martin Grichting, heute Bischofsvikar im Bistum Chur, beklagte schon vor Jahren unverblümt, dass die Landeskirchen «als demokratische Organisationen den gesellschaftlichen Wertewandel in die Kirche hinein transportieren» – und suggerierte einen Ausstieg «aus diesem System» («Südostschweiz» vom 11. Februar 2006).

Abschaffen. Eine innerkatholische Diskussion? Mitnichten. Sind die Tage der katholischen Landeskirchen gezählt, dann ist das Ende der reformierten Landeskirchen nicht fern. Sie würden den Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft und das Steuerrecht verlieren – und wären nicht mehr Akteurinnen im demokratischen Staat. Auf die Schweizer Katholiken wartete die Weltkirche, auf die Reformierten die Zukunft als Verein. Reinhard Kramm