Erstellt: 25.01.2010
Brisante Richtlinien
Kommentar zu den neuen Richtlinien von Bischof Vitus Huonder

Auf den ersten Blick tönt es unspektakulär: Man kann aus der Katholischen Landes- kirche austreten und trotzdem katholisch bleiben. So urteilte das Bundesgericht 2007. Bischof Vitus Huonder hat nun Richtlinien für diese Situation erlassen. Und die zeigen, wie brisant das Gerichtsurteil eigentlich ist.

Trittbrettfahren. Zum einen lohnt sich von nun an die kirchliche Trittbrettfahrerei. Nichts hindert ei- nen Katholiken daran, aus der Landeskirche auszutreten, einen geringen Beitrag in den bischöflichen Solidaritätsfonds zu zahlen, und sich damit die kirch- liche Trauung, Abdankung oder gewünschte seelsorgerische Leistung quasi zum Aktionspreis zu sichern.

Aussteigen. Aber noch brisanter: Jetzt endlich haben konservative Katholiken die Möglichkeit, aus der ungeliebten, demokratisch organisierten Landeskirche auszutreten und direkt die klerikale, bischöfliche Kirche zu finanzieren.

Man erinnere sich: Im Fall um Wolfgang Haas waren es die Landeskirchen, die sich in klerikale Befugnisse der Weltkirche – nach konservativer Lesart – «einmischten». Martin Grichting, heutiger Bischofsvikar, beklagte schon vor vier Jahren unverblümt, dass die Landeskirchen «als demokratische Organisationen den gesellschaftlichen Wertewandel in die Kirche hinein transportieren», und sug- gerierte einen Ausstieg «aus diesem System» («Die Südostschweiz», 11. 2. 2006).

Abschaffen. Eine innerkatholische Diskussion? Mitnichten. Sind die Tage der Katholischen Landeskirchen gezählt, dann ist das Ende der Reformierten Landeskirchen nicht fern. Mit ihm naht die Aberkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts, der Verlust des Steuerrechts und der Abschied als Akteur im demokratischen Staat. Auf die Schweizer Katholiken wartet die Weltkirche, auf die Reformierten die Zukunft als Verein.

Bundesgericht und Bischof. Huonders Richtlinien haben die Büchse der Pandora geöffnet. Bleibt zu hoffen, dass katholische Gläubige besonnen agieren und von der Richtlinie keinen Gebrauch machen. Reinhard Kramm