Als Erstes kommt die Würde
Abstimmung/ Hinter dem Humanforschungsartikel, der am 7. März zur Abstimmung kommt, steht die Frage nach der Menschenwürde.

Der neue «Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen» ist eine Herausforderung. Wer von ethischen oder christlich geprägten Überzeugungen her kommt, tut sich schwer damit, zu einem Ja oder Nein zu finden. Denn es fehlt dem Artikel die Klarheit, die man sich wünschen würde, um schwächere Menschen vor fragwürdigen Forschungsprojekten geschützt zu wissen.

Realpolitik. Das Dilemma wird auch in den Parolen der Parteien sichtbar. Ähnlich denkende Organisationen kommen zu verschiedenen Ergebnissen (s. Artikel rechts). Ja sagt, wer realpolitisch denkt und einen zumindest ansatzweisen Schutz dem momentanen Vakuum vorzieht. Nein sagt, wer jeder Grenzüberschreitung vorbeugen will.

Zukunft. Wichtiger als ein Ja oder Nein ist allerdings, wie der Verfassungsartikel in Zukunft gefüllt werden wird. Vorerst gibt er nur den Rahmen ab für später zu erlassende Gesetze. Wenn diese beraten werden, ist Wachsamkeit gefragt. Denn – so die Theologin Ruth Baumann-Hölzle: «Es ist wichtig zu realisieren, dass es nicht einfach um Forschung geht, sondern um den Umgang mit menschlichem Leben und um dessen Schutz.»Der neue Verfassungsartikel sei unproblematisch, sagen die meisten Parteien, und empfehlen ein Ja zum Humanforschungsartikel. Das überrascht, denn noch vor vier Jahren sorgte der erste Entwurf des Artikels für heftige Debatten. Nicht von ungefähr, geht es doch um ethische Grundsatzfragen, vor allem darum, wann und wie medizinische Forschung und Experimente an Menschen durchgeführt werden dürfen.

Stolperstein. Dass es eine Regelung in solchen Frage braucht, ist unbestritten. Bis jetzt gibt es kaum griffige Gesetze, welche dem heutigen Stand von Medizin und Technik entsprechen. Doch das Ganze bewegt sich auf heiklem Terrain. Vor allem dadurch, dass der neue Verfassungsartikel die sogenannte «Forschung am urteilsunfähigen Menschen» regeln will. Konkret: an Kindern, geistig Behinderten und dementen alten Menschen. «Niemand darf zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt gezwungen werden», hiess es zwar im ersten Entwurf. Dann folgte aber ein Nachsatz, mit dem «Urteilsunfähige» von dieser Regelung ausgenommen wurden.
Behindertenorganisationen und Ethikerinnen zeigten sich vor und nach der ersten Debatte im Februar 2006 empört. Sollen in Zukunft, so fragten sie, zum Beispiel Alzheimer-Kranke für das Austesten von Medikamenten herhalten, weil sie – so manche Befürworter – nicht mehr viel von den Experimenten merken? Weil die Nationale Ethikkommission für den neuen Artikel eintrat, kam es zum demonstrativen Rücktritt der bekannten Ethikerin Carola Meier-Seethaler.

Überarbeitung. Inzwischen wurde der Verfassungsartikel überarbeitet und die Forschung an Urteilsunfähigen eingegrenzt (s. Kästchen rechts). Mit der neuen Fassung könne sie als Kompromiss leben, findet Ruth Baumann-Hölzle. Die Zürcher Theologin und Leiterin des Instituts Dialog-Ethik hatte in der Ethikkommission ebenfalls die Minderheit vertreten, die gegen den Artikel gewesen war. Mit den neu hinzugefügten Einschränkungen sei aber, so Baumann-Hölzle, genügend deklariert, dass die Menschenwürde über der Forschung stehe.
«Ich bin im Zwiespalt», hält die Theologin fest. Ihre Forderung wäre gewesen, Forschung an urteilsunfähigen Menschen nur zuzulassen, wenn es speziell um deren Krankheiten gegangen wäre. Dann wären auch die Ergebnisse der Forschung dieser spezifischen Krankengruppe zugute gekommen. Jetzt sei diese nach wie vor nicht genügend vor fremdnützigen Zwecken geschützt. Ein Verbot jeglicher Forschung an Urteilsunfähigen hingegen sieht Baumann-Hölzle nicht als sinnvoll an. «Dann könnten auch Therapien für deren Krankheiten nicht weiterentwickelt werden.» Trotz allem: «Der neue Verfassungsartikel ist besser als nichts.»
Beim Nein bleibt hingegen Carola Meier-Seethaler. Sie sieht in den neuen Artikeln zu viele Gummi-Formulierungen, die in Zweifelsfällen Grenzüberschreitungen möglich machen.

Parteien. Der Zwiespalt gegenüber dem neuen Verfassungsartikel zeigte sich auch in der Parlamentsdebatte vom 25. September 2009, an der schliesslich eine Mehrheit Ja dazu sagte. SP und EVP, die vorher rundum skeptisch gewesen waren, fanden den neuen Entwurf einen «gangbaren Kompromiss». Beim konsequenten Nein blieb hingegen die EDU, weil «Anträge für eine Verankerung des Schutzes des menschlichen Lebens und seiner Würde leider keine Mehrheiten gefunden haben». Ebenfalls Nein sagte die SVP, aber aus umgekehrten Gründen: In ihren Augen enthält der Artikel zu viele Einschränkungen.
Am stärksten zeigt die Stellungnahme der Grünen das Spannungsfeld, in dem die Humanforschung steht. Sie hält fest, «dass der Bundesartikel auch gute Grundsätze verankert und Unklarheiten aus dem Weg räumt». Hingegen sei der Schutz von Behinderten nach wie vor zu schwach. Deshalb hat die Partei Stimmfreigabe beschlossen. Christine Voss

Verfassung: neuer Artikel
Aus dem neuen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen (Art. 118b): «Mit urteilsunfähigen Personen darf ein Forschungsvorhaben nur durchgeführt werden, wenn gleich- wertige Erkenntnisse nicht mit urteilsfä- higen Personen gewonnen werden können. Lässt das Forschungs-vorhaben keinen unmittelbaren Nutzen für die urteilsunfähige Person erwarten, so dürfen die Risiken und Belastungen nur minimal sein.»