Suizidbeihilfe erneut in der Diskussion
Kanton/ Hintergründe zur Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich»

Am 11. Januar wurde im Kantonsrat Zürich die Gültigkeit der – von der EDU lancierten – kantonalen Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich» beschlossen. Sie kommt voraussichtlich am 18. November zur Abstimmung. Die Ziele der Initianten sind klar: Sie wollen, dass der Kanton Zürich die Suizidbeihilfe für Schweizer aus anderen Kantonen oder Ausländer nicht mehr erlauben solle – sofern diese nicht zuvor mindestens ein Jahr im Kanton Zürich gelebt haben. Die Initiative hat innerhalb des Kantonsrats, aber auch in der Bevölkerung polarisiert. Ein Grund, nachzufragen: Was sind die Motive der Initianten?

Politik. Für Johannes Zollinger, Mitglied des Initiativkomitees und kantonaler EVP-Präsident, ist klar: «Die Suizidbeihilfe ist eine heikle Frage, aber gerade deshalb muss man sie thematisieren.» Er räumt ein, dass die Initiative auch Schwachpunkte habe: «Mit einer politischen Initiative allein wird man dem Thema Suizidbeihilfe so nicht gerecht.» Aber dennoch berühre die Frage wichtige Bereiche des Menschseins: «Was passiert, wenn Leben nicht mehr leistungsfähig und eigentlich nur noch ein Kostenfaktor ist? Der Druck auf alte Menschen wird zunehmen.» Zudem befürchtet er so etwas wie einen Dammbruch, denn «sobald etwas geregelt ist, wie beispielsweise Suizidbeihilfe, dann ist es quasi erlaubt. Die Frage ist dann, wann die Grenzen erweitert werden».
Stefan Dollenmeier, ebenfalls im Initiativkomitee und EDU-Fraktionspräsident im Kantonsrat, weist in seiner Begründung auf einen anderen Aspekt hin: «Der Kanton Zürich ist so etwas wie ein Zentrum für den Sterbetourismus geworden. Es ist für uns ethisch schwierig, dass wir für Menschen aus dem Ausland etwas anbieten, was ihnen dort verweigert wird.»


Ethik. Für beide sind auch ethisch-religiöse Gründe wichtig. «Der Staat hat grundsätzlich die Pflicht, Leben zu schützen und nicht zu tolerieren, dass es vorzeitig beendet wird. Wenn ein Staat beginnt, mit einer Sterbehilfeorganisation Vereinbarungen abzuschliessen, dann ist es alarmierend», spielt Zollinger auf eine Vereinbarung zwischen der Oberstaatsanwaltschaft Zürich und einer Suizidbeihilfeorganisation an. Stefan Dollenmeier hingegen begründet religiös: «Die Beihilfe zum Suizid lehnen wir aus ethischen Gründen ab, weil wir meinen, dass Gott über Anfang und Ende des menschlichen Lebens bestimmt.»


Die Organisationen. Wie stehen die Suizidbeihilfeorganisationen selbst zur Volksinitiative? Bernhard Sutter, Vorstandsmitglied von Exit, meint: «Die Initiative betrifft Exit nur sehr am Rande, da Exit keine Patienten aus dem Ausland begleitet.» Es gäbe aber den seltenen Fall, dass Personen mit einem Wohnsitz in einem anderen Kanton – die zum Beispiel in einem Pflegeheim leben – zum Sterben in den Kanton kommen würden. Sutter: «Diese Personen würde die Initiative zum gefährlichen, unbegleiteten Suizid zwingen, da Exit ihnen nicht mehr helfen dürfte.» Die Suizidbeihilfeorganisation Dignitas wollte sich nicht telefonisch äussern, sondern nur auf eine Anfrage per Mail.


Der Mediziner.
Daniel Hell, Zürcher Mitglied in der Nationalen Ethikkomission und Professor für Psychiatrie, steht daher einerseits der durch Organisationen angebotenen Praxis der Suizidbeihilfe skeptisch gegenüber, zweifelt zudem aber auch an der Stossrichtung der Initiative: «Ich halte die organisierte Suizidbeihilfe für ein grundsätzliches Problem. Man kann es nicht dadurch lösen, dass man zwischen Bewohnern eines Kantons und Fremden unterscheidet.»
Daneben betont Daniel Hell: «Ein Hauptproblem der heutigen Praxis liegt in der Ausweitung der organisierten Suizidbeihilfe auf Menschen, die keine tödlichen Krankheiten haben wie zum Beispiel depressive Menschen, die anderer Hilfe bedürfen.»
Jürgen Dittrich