Erstellt: 28.05.2009
«reformiert.» stolpert über die «Lex Freidenker»
Kampagne/ Die Zeitschrift «reformiert.» darf inskünftig in einigen öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr werben. Der Hintergrund: die Kontroverse um die Plakataktion der Freidenker.

Bislang war die alljährliche Werbekampagne der evangelisch-reformierten Berner Monatszeitung «saemann» und deren Nachfolgeorgan «reformiert.» für die öffentlichen Verkehrsbetriebe im Bernbiet kein Problem: Die Kleinplakate in Tram und Bus, Bahn und Postauto wurden jedes Mal anstandslos ausgehängt – unabhängig davon, ob darauf nun ein freches Max-Spring-Cartoon («Jugend ohne Gott? Blödsinn!») oder ein salopper Slogan zum Beten («Nützts nüt, so schadts nüt») prangte. Und auch die vor Jahresfrist von der Wirz-Werbung kreierte Kampagne zur Lancierung von «reformiert.» – die Bibelsprüche in den Kontext politischer Aktualitäten stellte – schien bei den Zuständigen keine Bedenken zu wecken: Die Plakate mit brisanten Fragen zu Pop- und Politstars, Sterbehilfe und Sonntagsverkauf wurden zwischen dem Haslital und dem Seeland flächendeckend aufgehängt. Bei der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) lief die Kampagne stets unter dem unverdächtigen Label «Zeitschriftenwerbung» – was sie ja stets auch war.

Tohuwabohu. Heuer ist das anders: Die Anfrage von «reformiert.» an die APG, über deren Tochterfirma APG Traffic die Werbung im öffentlichen Verkehr gebucht wird, führte diesmal erst zu längeren Abklärungen – und schliesslich zu mehreren Absagen: Die für Anfang Juni geplante Kampagne mit dem Slogan «Die Kirche am Ende. Am Ende die Kirche?» (vgl. Bild) wurde sowohl von Bernmobil als auch vom Ortsbus Köniz, der BTI (Biel-Täuffelen-Ins), Aare Seeland Mobil und der PostAuto Schweiz AG abgelehnt.

Sensibilität. Der Hintergrund für die plötzliche Zurückhaltung: die Debatte rund um die geplante Plakataktion der Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS), welche einige Verkehrsbetriebe offenbar alarmiert hat. Zur Erinnerung: Im Februar hatte die FVS angekündigt, mit dem Slogan «Wahrscheinlich gibt es keinen Gott. Kein Grund zur Sorge, geniess das Leben» einen Kontrapunkt zur «Omnipräsenz kirchlicher und religiöser Werbung» zu setzen. Die geplante Kampagne wurde von etwelchen Verkehrsbetrieben nicht akzeptiert, worauf eine heftige und andauernde Debatte über Sinn und Unsinn religiöser Werbung begann.
Tatsächlich bezeichnet Bernmobil-Sprecherin Annegret Hewlett die Kontroverse um die Freidenker-Kampagne als Grund für einen Strategiewechsel beim Stadtberner Transportunternehmen: «Die Direktion hat aufgrund dieser Debatte entschieden, inskünftig keinerlei Werbung mit religiösem Inhalt mehr zuzulassen.» Auf die Rückfrage, wann denn Werbung als religiös zu taxieren sei, sagt Hewlett sibyllinisch: «wenn sie von explizit gläubigen oder explizit ungläubigen Gruppierungen kommt». Obwohl «reformiert.» eine Zeitschrift ist – eine zudem, die redaktionell unabhängig ist und durchaus kritisch über Kirche und Religion berichtet –, fällt sie offenbar bei Bernmobil unter eine Art «Lex Freidenker».
Bei der PostAuto Schweiz AG, welche die «reformiert.»-Werbung ebenfalls refüsiert hat, sieht man zwar keinen direkten Zusammenhang mit der Atheismuskampagne. Trotzdem wurden hier kürzlich die Abläufe angepasst: Alle heiklen Werbeplakate werden neu zentral (und nicht mehr in den Regionen) beurteilt – und ab sofort heisst die Devise: In den Postautos findet keine Werbung von religiösen Institutionen statt.

Grosswetterlage. Und deshalb werden die «reformiert.»-Plakate nun halt nur an den APG-Plakatsäulen und in den Bussen und Bahnen in Thun (STI), Grenchen (BGU), Solothurn (BSU), Biel (VB) und Burgdorf (Busland AG) sowie im Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS) zu sehen sein: Hier hat man mit der «reformiert.»-Aktion kein Problem.
Aber vielleicht sind ja auch bei Bernmobil und Postauto usw. die abschlägigen Entscheide nicht in Stein gemeisselt. Die APG jedenfalls lässt in einem Brief an «reformiert.» durchblicken: «Wenn ein bisschen Gras über die Sache mit den Freidenkern gewachsen ist, kann ein Aushang in diesen Verkehrsbetrieben nochmals geprüft werden …»
Martin Lehmann